Die Eigenbedarfskündigung – sozialer Sprengstoff…aber ? Warum sollen Eigentumsrechte nicht gewahrt werden?
Es ist schon eine an Absurdität grenzende Diskussion. Jeder ungenehmigter Zugang zur Wohnung wird als Hausfriedensbruch gezeichnet. Jeder Eingriff in geistiges Eigentum geächtet, jede Enteignung sogar von Grund und Boden als eklatanter Eingriff gegen den Artikel 14 des Grundgesesetzes verurteilt und ohne ausreichende Entschädigung nicht möglich. Aber ausgerechnet bei Ihrem Wohneigentum gelten strenge Regeln, das Recht zu wahren?
Natürlich, im Artikel 14 steht auch die Pflicht zum Wohl der Allgemeinheit. Das kann aber nicht heißen „Ihre Wohnung, die teuer erstanden wurde, kann nicht selbst genutzt werden“.
Wenn Sie nun eine Kündigung planen (sei es aus Gründen des Eigenbedarfs oder wenn wirtschaftliche Interessen verfolgt werden sollen – auch diese Kündigung ist vor dem Gesetzesgeber möglich) dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir werden zunächst Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen dann eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage übermitteln.
Was ist zu tun?
- Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail mit kurzer Erklärung (bitte mit Rückrufnummer – wir garantieren absolute Diskretion).
- Wir nehmen Ihren Sachverhalt zur Kenntnis und geben Ihnen eine erste Einschätzung (telefonisch, schriftlich, per Mail – wie Sie es wünschen).
- Wenn Sie mit einer Vorabprüfung einverstanden sind, senden Sie uns die erforderlichen Mietvertragsunterlagen.
- Diese Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung.
- Wir werden Ihnen nur dann ein Angebot zur Eigenbedarfskündigung mit Ihren Mietern anbieten, wenn wir absolut sicher sind, dass die Kündigung erfolgreich ausgesprochen werden kann.
- Nach Vereinbarung werden wir uns mit Ihren Mietern in Verbindung setzen und unsere Einschätzung vortragen (schriftlich, persönlich).
- Sofern Ihr Mieter nicht einsichtig reagiert, werden wir Ihnen erforderliche Vorgehensweisen (Erweiterungen, Klageerhebung usw.) zur Entscheidung vortragen.