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Sie wollen eine rechtlich einwandfreie Mieterhöhung stellen

Wie schon im Kapitel Mieterhöhung geschildert, ist die rechtlich einwandfreie Mieterhöhung zwar kein Buch mit sieben Siegeln aber doch eine anspruchsvolle Aufgabe.

Mieterhöhungen müssen, um sie formell wirksam auszusprechen, strenge Regeln erfüllen. So sind diese Verlangen plausibel und, mit korrekten Fakten hinterlegt, nur dann gültig, wenn alle vom Gesetzesgeber geforderten Nachweise richtig und vollständig vorgelegt wurden.

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob eine Mieterhöhung – neben den formellen Vorgaben – auch einer Prüfung nach den Mietspiegeln und Vergleichsmieten tatsächlich durchsetzbar sind.

Wenn Sie eine Mieterhöhung stellen wollen, dann gehen wir wie folgt vor.

Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen und werden Ihnen dann eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage übermitteln. Sie erhalten auch eine wirtschaftliche Einwertung einer möglichen Erhöhung.

Was ist zu tun?

 

  1. Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail mit kurzer Erklärung (bitte mit Rückrufnummer – wir garantieren absolute Diskretion).
  2. Wir nehmen Ihren Sachverhalt zur Kenntnis und geben Ihnen eine erste Einschätzung (telefonisch, schriftlich, per Mail – wie Sie es wünschen).
  3. Wenn Sie mit einer Vorabprüfung einverstanden sind, senden Sie uns die erforderlichen Mietvertragsunterlagen (auch der Mieterschriftverkehr).
  4. Diese Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung.
  5. Wir werden Ihnen nur dann ein Angebot zur korrekt und erfolgreich zu stellenden Mieterhöhung unterbreiten, wenn wir absolut sicher sind, dass keine Einreden Ihres Mieters zu erwarten oder Einreden zu vernachlässigen und erfolgreich abzuwehren sind.
  6. Nach Vereinbarung werden wir uns mit Ihren Mietern in Verbindung setzen, die Mieterhöhung stellen und den weiteren Fortgang begleiten (schriftlich, persönlich).
  7. Sofern Ihr Mieter nicht einsichtig reagiert, werden wir Ihnen erforderliche Vorgehensweisen (Erweiterungen, Klageerhebung usw.) zur Entscheidung vortragen.
Wichtig – wir bieten bewusst keine autarken Uploadmöglickeiten an und sind erstaunt über die unserer Meinung nach datenschutzrechtlich unzulässigen und höchst bedenklichen Uploadmöglichkeiten der diversen Mieterschutzportale an. Wir sind sehr sicher, dass die wenigstens Vermieter einer zur Verfügungstellung von vertraulichen Vertragsunterlagen nie zugestimmt haben, sofern keine rechtlich einwandfreie Mandatierung von Interessenvertretung vorgelegt werden kann.