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Ihr Mieter ist nicht bereit die Mieterhöhung zu akzeptieren

Das ist so alt wie das Mieterschutzgesetz an sich. Natürlich wird der Mieter nicht „Hurra“ schreien und sehr viele Mieter weigern sich dann unter Angabe obskurer Ablehnungsargumente. Etwa weil der Nachbar viel weniger bezahlt oder weil die Wohnung doch viele Mängel aufweist.

Leider werden die meisten Mieterhöhungen formell falsch gestellt, sodass Ihr Mieter schon aus formalen Gründen eine berechtigte Mieterhöhung ablehnen kann. Eine korrekte Mieterhöhung muss richtig (nach Gesetz) gestellt werden. Das ist nicht komplex aber die zu erfüllenden Formvorgaben für eine einwandfreie Mieterhöhung sind sehr hoch gesteckt.

Wenn Sie nun eine Ablehnung für eine gestellte Mieterhöhung erfahren, dann gehen wir wie folgt vor.

Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen und werden Ihnen dann eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage übermitteln.

Was ist zu tun?

 

  1. Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail mit kurzer Erklärung (bitte mit Rückrufnummer – wir garantieren absolute Diskretion).
  2. Wir nehmen Ihren Sachverhalt zur Kenntnis und geben Ihnen eine erste Einschätzung (telefonisch, schriftlich, per Mail – wie Sie es wünschen).
  3. Wenn Sie mit einer Vorabprüfung einverstanden sind, senden Sie uns die erforderlichen Mietvertragsunterlagen mit dem gestellten Mieterhöhungsverlangen.
  4. Diese Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung.
  5. Wir werden Ihnen nur dann ein Angebot zur einvernehmlichen Regelung mit Ihren Mietern unterbreiten, wenn wir absolut sicher sind, dass die Einreden Ihres Mieters unbegründet sind.
  6. Nach Vereinbarung werden wir uns mit Ihren Mietern in Verbindung setzen und unsere Einschätzung vortragen (schriftlich, persönlich).
  7. Sofern Ihr Mieter nicht einsichtig reagiert, werden wir Ihnen erforderliche Vorgehensweisen (Erweiterungen, Klageerhebung usw.) zur Entscheidung vortragen.

Wichtig – wir bieten bewusst keine autarken Uploadmöglickeiten an und sind erstaunt über die unserer Meinung nach datenschutzrechtlich unzulässigen und höchst bedenklichen Uploadmöglichkeiten der diversen Mieterschutzportale an. Wir sind sehr sicher, dass die wenigstens Vermieter einer zur Verfügungstellung von vertraulichen Vertragsunterlagen nie zugestimmt haben, sofern keine rechtlich einwandfreie Mandatierung von Interessenvertretung vorgelegt werden kann.