Jahnplatz 4, 82166 Gräfelfing
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Der Wasserhahn tropft, plötzlich ist Schimmel da, der Nachbar ist so laut, die Wohnung wird nicht warm

Grundsätzlich müssen Sie Mängel beheben. Es ist wie eine Reklamation einer gelieferten Ware, die nicht mängelfrei ist.

Leider ist es oft so, dass der Vermieter völlig schuldlos in eine Mängelbeseitigung gerät. Das bekannteste Beispiel ist Schimmel. In 8 von 10 Fällen sind Schimmelbildungen auf ein s.g. Mieterfehlverhalten zurück zu führen. Falsches Lüften, keine durchgehende Beheizung, Wäschetrockner in der Wohnung usw.

Wenn Sie nun eine Mangelanzeige erhalten und Mietminderung drohen oder sogar schon ausgesprochen wurden dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir werden zunächst Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen dann eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage übermitteln.

Was ist zu tun?

 

  1. Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail mit kurzer Erklärung (bitte mit Rückrufnummer – wir garantieren absolute Diskretion).
  2. Wir nehmen Ihren Sachverhalt zur Kenntnis und geben Ihnen eine erste Einschätzung (telefonisch, schriftlich, per Mail – wie Sie es wünschen).
  3. Wenn Sie mit einer Vorabprüfung einverstanden sind, senden Sie uns die erforderlichen Mietvertragsunterlagen.
  4. Diese Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung.
  5. Wir werden Ihnen nur dann ein Angebot zur Eigenbedarfskündigung mit Ihren Mietern anbieten, wenn wir absolut sicher sind, dass die Kündigung erfolgreich ausgesprochen werden kann.
  6. Nach Vereinbarung werden wir uns mit Ihren Mietern in Verbindung setzen und unsere Einschätzung vortragen (schriftlich, persönlich).
  7. Sofern Ihr Mieter nicht einsichtig reagiert, werden wir Ihnen erforderliche Vorgehensweisen (Erweiterungen, Klageerhebung usw.) zur Entscheidung vortragen.
Wichtig – wir bieten bewusst keine autarken Uploadmöglickeiten an und sind erstaunt über die unserer Meinung nach datenschutzrechtlich unzulässigen und höchst bedenklichen Uploadmöglichkeiten der diversen Mieterschutzportale an. Wir sind sehr sicher, dass die wenigstens Vermieter einer zur Verfügungstellung von vertraulichen Vertragsunterlagen nie zugestimmt haben, sofern keine rechtlich einwandfreie Mandatierung von Interessenvertretung vorgelegt werden kann.