Der Mieter ist über alle Berge und Sie finden eine sanierungsbedürftige Immobilie vor
Eigentlich muss man an dieser Stelle ganz klar feststellen: Pech gehabt…Blick nach Vorne…Entrümpler bestellen…Handwerker ordern und diese Erfahrung im Ordner „Schlechte Erfahrung“ ablegen
Meistens ist es so, dass die Kaution für die Absicherung der Nachfolgeschäden nicht ausreichend ist.
Aber so ganz hilflos sind Sie nicht. Wir haben sehr gute Erfahrung mit einer Mieterrecherche getätigt. WIr werden also die Nachfolge so prüfen und wollen wissen, wo Ihr Mieter geblieben ist. Wenn dann der Mieter keine Mittel zur Widergutmachung aufzuweisen hat, dann wollen wir Ihre Ansprüche titulieren. Sie werden staunen, wie oft wir hier schon erfolgreich waren und wie oft doch der „insolvent geglaubte“ Mieter doch noch zahlungsfähig und zahlungswillig wird.
Wenn Sie die Ansprüche für eine vom Mieter hinterlassene sanierungsbedürftige Wohnung verfolgen wollen, dann gehen wir wie folgt vor:
Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen und werden Ihnen dann eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage übermitteln. Sie erhalten eine wirtschaftliche Einwertung einer möglichen Verfolgung von Ansprüchen und deren Erfolgschancen.
Was ist zu tun?
- Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail mit kurzer Erklärung (bitte mit Rückrufnummer – wir garantieren absolute Diskretion).
- Wir nehmen Ihren Sachverhalt zur Kenntnis und geben Ihnen eine erste Einschätzung (telefonisch, schriftlich, per Mail – wie Sie es wünschen).
- Wenn Sie mit einer Vorabprüfung einverstanden sind, senden Sie uns die erforderlichen Mietvertragsunterlagen (auch der Mieterschriftverkehr).
- Sie schildern uns die Vorgänge damit wir einschätzen können, ob die Verfolgung dieser Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Diese Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung.
- Wir werden Ihnen nur dann ein Angebot zur korrekt und erfolgreich zu stellenden Mieterhöhung unterbreiten, wenn wir absolut sicher sind, dass keine Einreden Ihres Mieters zu erwarten oder Einreden zu vernachlässigen und erfolgreich abzuwehren sind.
- Nach Vereinbarung werden wir uns mit Ihren Mietern in Verbindung setzen, die Ansprüche anmelden und den weiteren Fortgang begleiten (schriftlich, persönlich).
- Sofern Ihr Mieter nicht einsichtig reagiert, werden wir Ihnen erforderliche Vorgehensweisen (Erweiterungen, Klageerhebung usw.) zur Entscheidung vortragen.